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Ideal Lohnsteuerhilfeverein München

Seit nun bald 20 Jahren beraten wir Sie in Sachen Lohnsteuer. Unser Ziel ist es, eine kompetente und kundenfreundliche Lohnsteuerhilfe zu kostengünstigen Preisen zu ermöglichen. Dabei spricht unsere jahrelange Erfahrung, unsere dauerhafte Klientel und unsere wachsende Mitgliederzahl für unsere Kompetenz und Verlässlichkeit in unserer Branche.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich für unser Verein entscheiden und wir Ihnen in Zukunft bezüglich ihrer Einkommensteuererklärung helfen dürfen.

Der Verein - Wir über uns

Der Lohnsteuerhilfeverein "Ideal Lohnsteuerhilfeverein" e.V. wurde 2000 gegründet und erhielt seine Zulassung durch die Oberfinanzdirektion München.

Wir betreuen im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeiter und Angestellte, Beamte, Rentner, aber auch Arbeitslose und Unterhaltsempfänger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in steuerlichen Angelegenheiten.

Unser Verein ist schwerpunktmäßig im Land Bayern tätig und betreut derzeit etwa 1200 Mitglieder (November 2007). In unseren örtlichen Beratungsstellen sind für unsere Mitglieder Berater tätig, die mit dem "Steuerwirrwarr" bestens vertraut sind.

Die gute und qualifizierte Beratung in unseren Beratungsstellen, aber auch die sozial gestaffelten Mitgliedsbeiträge wurden von unseren zufriedenen Mitgliedern nicht zuletzt durch weitere Empfehlungen honoriert.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich einfach an unsere freundlichen Mitarbeiter, Telefon (089) 53 28 843. Für eine umfassende Beratung sind Sie in usnsere Beratungsstelle willkommen.

Wir würden uns freuen, auch Sie zukünftig zu unseren Mitgliedern zählen zu können. Hier finden Sie die Satzung

Jetzt Mitglied werden

Leistungen der Ideal Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung

Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich). Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen. Für diesen Fall auch bei:

Sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir beraten Sie in folgenden dingen


  • „Riester-Rente“ (steuerl. Auswirkungen)
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
  • bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);

Zu unserem Rundumservice gehört

  • Berechnung der Steuererstattungshöhe
  • Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
  • bis zur Klage vor dem Finanzgericht
  • Informieren über Steuervorteile

Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.

Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz und in allen Fragen rund um die Rentenbesteuerung.



Checkliste für die Steuererklärung

Unser Ziel: Ihre Zufriedenheit

Ihre Meinung ist uns wichtig! Teilen Sie uns gerne Ihr Feedback mit.


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Beitragordnung für Mitglieder

Maßnahmen für die Ermittlung des Beitrages sind die Bruttoeinnahmen. Eine Beitragsübersicht finden Sie hier:

Nützliche Formulare

Hier können Sie wichtige Unterlagen als PDF runterladen.




Kfz Kosten
Bewerbungskosten
Fortbildungskosten
Doppelter Haushalt im Inland
Unfallkosten
Umzugskosten
Dienstreise
Telefonkosten
Arbeitszimmer / Arbeitsmittel
Kinderbetreuungskosten
Werbekosten bei Kapitaleinkünften
Anschaffungskosten / Herstellungskosten Grundstück
Erhaltungaufwendungen
Prognoseberechnung bei verbiligte Vermietung an Angehöriger
Spenden
Einkünfte und Bezüge des Kindes
Krankenheitskosten
Handwerkerleistungen
Investitionsabzugsbetrag

Ratgeber und Vollmachten

Diese kleinen Ratgeber sollen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten lohnsteuerrechtlichen Regelungen verschaffen.

Lohnsteuuer 2014
Lohnsteuuer 2015

Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) 2014

Download als PDF
Ideallohnsteuerhilfeverein e.V.
Schwanthalerstr. 41 / 3.Stock
80336 München

Tel.: 089-532 88 43
Fax: 089-532 86 09
E-Mail: info@ideal-lohnsteuer.de

Kontaktieren Sie uns auch über unser Kontaktformular. Kosten Lohnsteuerhilfeverein
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