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Der Ideal-Lohnsteuerhilfeverein e. V. in München

Ideal Lohnsteuerhilfeverein München

Seit nun bald 20 Jahren beraten wir Sie in Sachen Lohnsteuer. Unser Ziel ist es, eine kompetente und kundenfreundliche Lohnsteuerhilfe zu kostengünstigen Preisen zu ermöglichen. Dabei spricht unsere jahrelange Erfahrung, unsere dauerhafte Klientel und unsere wachsende Mitgliederzahl für unsere Kompetenz und Verlässlichkeit in unserer Branche.

Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich für unser Verein entscheiden und wir Ihnen in Zukunft bezüglich ihrer Einkommensteuererklärung helfen dürfen.

20 Jahre Lohnsteuerhilfeverein
Bildmarke des Ideal-Lohnsteuerhilfeverein

Der Verein - Wir über uns

Der "Ideal Lohnsteuerhilfeverein" e.V. wurde 2000 gegründet und erhielt seine Zulassung durch die Oberfinanzdirektion München.

Wir betreuen im Rahmen einer Mitgliedschaft Arbeiter und Angestellte, Beamte, Rentner, aber auch Arbeitslose und Unterhaltsempfänger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in steuerlichen Angelegenheiten. Unser Verein ist schwerpunktmäßig im Land Bayern tätig...

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Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich einfach an unsere freundlichen Mitarbeiter unter der Telefonnummer (089) 53 28 843. Für eine umfassende Beratung sind Sie in unserer Beratungsstelle willkommen.

Wir würden uns freuen, auch Sie zukünftig zu unseren Mitgliedern zählen zu können. Hier finden Sie die Satzung.


Jetzt Mitglied im Lohnsteuerverein werden

Leistungen der Ideal Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung

Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung (früher Lohnsteuerjahresausgleich). Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen. Für diesen Fall auch bei:

  • Einkünften aus Kapitalvermögen
    (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht),
  • sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne)

Sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

  • „Riester-Rente“ (steuerl. Auswirkungen)
  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
  • bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
  • bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);
  • Berechnung der Steuererstattungshöhe
  • Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Einlegung und Führung von Rechtsmitteln
  • bis zur Klage vor dem Finanzgericht
  • Informieren über Steuervorteile

Unsere Mitglieder haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung. Dies reicht von der Erstellung der Einkommensteuererklärung über den Lohnsteuerermäßigungsantrag, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt und die Überprüfung des ergangenen Steuerbescheids bis zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakten bzw. Klage vor den Finanzgerichten.

Darüber hinaus helfen wir in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz und in allen Fragen rund um die Rentenbesteuerung.



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Unser Ziel: Ihre Zufriedenheit

Ihre Meinung ist uns wichtig! Teilen Sie uns gerne Ihr Feedback mit.

Frau am Computer
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Beitragsordnung für Mitglieder

Maßnahmen für die Ermittlung des Beitrages sind die Bruttoeinnahmen. Eine Beitragsübersicht finden Sie hier:


Nützliche Formulare

Hier können Sie wichtige Unterlagen als PDF runterladen.

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Ratgeber und Vollmachten

Diese kleinen Ratgeber sollen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten lohnsteuerrechtlichen Regelungen verschaffen.

Lohnsteuer 2014
Lohnsteuer 2015

Anleitung zur Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) 2014

Download als PDF

Frau sitzt mit Kaffee am Computer

Ideal Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Schwanthalerstr. 41 / 3.Stock
80336 München

Tel.: 089-532 88 43
Fax: 089-532 86 09
E-Mail: info@ideal-lohnsteuer.de

Kontaktieren Sie uns auch über unser Kontaktformular.

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Kosten Lohnsteuerhilfeverein

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